Alle Warenlieferungen (einschließlich der damit zusammenhängenden Tätigkeiten des Verkäufers) und der Abschluss entsprechender kaufmännischer Kaufverträge, sowie die Ausführung der Arbeiten (einschließlich der damit zusammenhängenden Tätigkeiten des Auftragnehmers) und der Abschluss entsprechender kaufmännischer Werkverträge erfolgen ausschließlich gemäß den allgemeinen Verkaufsbedingungen des Unternehmens.